Liebe Freunde des Oberallgäus,
liebe Feriengäste!
Die gute Nachricht zuerst! Seit dem 21. Mai 2021 ist Urlaub in Bayern und somit auch im Oberallgäu wieder gestattet und darüber freuen wir uns natürlich für alle Beteiligten - für Euch Feriengäste ebenso wie für die Vermieter und für all diejenigen, die mit dem Tourismus direkt oder indirekt zu tun haben.
Ausschlaggebend ist ein stabiler 7-Tage-Inzidenzwert zwischen 50 und 100 im Landkreis Oberallgäu!
Auszug aus der Pressemitteilung zur Kabinettssitzung vom 04.06.2021:
- Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
- Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
- Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Zum weiter Nachlesen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021