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Buchung, Versicherung für den Fall der Stornierung und die Finanzierung: wie läuft der Urlaub 2021 ab?

Buchung, Versicherung für den Fall der Stornierung und die Finanzierung: wie läuft der Urlaub 2021 ab? - oberallgaeu.info
die neu gebaute Nebelhornbahn im Probebetrieb. Bildquelle: ©Team Oberallgäu - Alois Scheuerl

Eines ist in der aktuellen Situation immer noch klar: Es ist unklar, wie die Sommersaison verlaufen wird. Die Vermieter von Ferienunterkünften, die Gastronomie und alle anderen Anbieter touristischer Einrichtungen, versuchen natürlich alles Menschenmögliche, um die Türen und Tore wieder für Urlauber aufzusperren. 

Besonders hart trifft es die Betriebe, die gerade erst investiert haben. In Oberstdorf gibt es beispielsweise gleich 2 große Bergbahnen, die davon betroffen sind. Die Nebelhorn- und Söllereckbahn wurden komplett neu gebaut und der ungewisse Start in die Saison zehrt an den Nerven.

Im Grunde geht es aber allen gleich. Immer wieder wird in Medien berichtet, dass Gebiete als Risikogebiet eingestuft werden, dass Reiserücktrittsversicherungen nicht zahlen und dass allgemein alles unsicher ist und jeder lieber zu Hause bleiben sollte.

Von Oberstdorf bis ins Allgäuer Seenland, von Bad Hindelang bis Oberstaufen locken herrliche Seen, traumhafte Landschaften, Klammen wie die Starlach- oder Breitachklamm und wer will da schon zu Hause bleiben? Wie also lässt sich ein Urlaub aktuell buchen und finanzieren

Buchung: Stornorecht nutzen!

Bei Reisen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Pauschalreisen unterliegen dabei anderen Gesetzgebungen als Individualreisen. Es ist also gar nicht einfach, eine fixe Antwort darauf zu geben, auf was bei einer Buchung geachtet werden sollte:

  • Stornorecht – grundsätzlich gibt es das Recht, eine Reise zu stornieren. Individualreisende haben hier teilweise den Vorzug, da Hotels und Pensionen oft genug die kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise anbieten. Bei Pauschalreisen kann sich das anders verhalten, da kann es sein, dass Gebühren schon ab einigen Wochen vor Reiseantritt nicht vollständig zurückgezahlt werden. Genaueres kann jedoch ausschließlich aus dem vorliegenden Vertrag entnommen werden.

Spaß am Berg mit der ganzen Familie

Für Familien mit Kindern lohnt sich die Fahrt mit der Söllereckbahn bis zur Bergstation.  Bildquelle: ©OBERSTDORF·KLEINWALSERTAL BERGBAHNEN

  • Bergbahnticket inklusive - die Touristiker im Oberallgäu haben zusammen mit den allermeisten Anbietern von Hotels, Pension und Ferienwohnungen ihre eigenen Regeln definiert, die dem Feriengast fast alle Freiheiten garantieren. Beispiel Bergbahnticket: würde dies tatsächlich als „inklusive“ angepriesen, wird die Reise zur Pauschalreise mit den oben beschriebenen Nachteilen für den Urlaubsgast. „Bei Ihrer Anreise wird Ihnen das Bergbahnticket als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung gestellt!“ heißt die richtige Formulierung in den Buchungsbedingungen und somit dreht es sich um eine Individualreisende. An sich nur „Wortklauberei“ sollte man meinen, doch dies macht den kleinen, feinen und u.U. entscheidenden Unterschied.
     
  • Problem Reisebuchung – insgesamt hat sich aber seit dem letzten Jahr viel getan. Das betrifft auch das Storno, denn je nach Reiseland, Veranstalter oder Hotel könnte es sein, dass sich auf das Wissen ob der Pandemie gestützt wird. In etlichen Ländern wurden bereits Pauschalreisen nicht vollständig erstattet, die wegen einer Reiseverfügung ins Wasser fielen. Der Grund: Der Buchende wusste schon bei Reisebuchung von der möglichen Gefahr, dass das Reiseland als Hochinzidenzgebiet bezeichnet wird.
     
  • Regierungsabhängig – es kommt natürlich auch auf das Land selbst an. Würde die Regierung beispielsweise die Urlaubsregion Oberallgäu ab nächste Woche zum Hochrisikogebiet erklären, der Tourist hätte aber drei Tage später einreisen wollen, so kann er stornieren. Anders sieht es aus, wenn er stornieren würde, weil die Inzidenz für seinen Geschmack zu hoch ist, doch die Regierung keine Schritte einleitet.
An der Pfarralpe

An der Pfarralpe bei Missen. Bildquelle: ©Team Oberallgäu - Alois Scheuerl

Urlaubsfinanzierung 

Den eigenen Urlaub via Kredit zu finanzieren, ist durchaus üblich. Es handelt sich im Regelfall um überschaubare Summen, die binnen höchstens 12 Monaten zurückgezahlt werden können. Inwieweit die Finanzierung eines Urlaubs während der Pandemie eine sinnvolle Lösung ist, muss jeder für sich entscheiden. Wichtig ist in diesem Fall:

  • Storno geklärt – die Stornomöglichkeiten muss umfassend geklärt sein. Ein Storno darf in diesem Fall keine Gebühr kosten.
     
  • Rückzahlung gesichert – die schon überwiesenen Beträge für den Urlaub müssen vollständig zurückerstattet werden. Anderenfalls ist eine Finanzierung nicht sinnvoll. 


Während die Urlaubsfinanzierung via Kredit während normalen Zeiten gängig ist, müssen in der Pandemie natürlich besondere Absicherungen bestehen. Wird bereits gezahltes Geld nicht zurückerstattet, muss der Kredit weiterhin getilgt werden. Allgemein sollte bei Urlaubskrediten auf Folgendes geachtet werden:

  • Summe – es ist sinnvoll, nur einen Teil der Reise zu finanzieren, zumindest dann, wenn es sich um gewöhnliche Reisen handelt. Bei höheren Summen empfiehlt sich ohnehin meist ein normaler Ratenkredit und keine Finanzierung über den Reiseveranstalter oder über einen Urlaubskredit.
     
  • Laufzeit – der Urlaubskredit sollte spätestens nach 12 Monaten zurückgezahlt sein. Gleichbleibende Raten sind dabei besser planbar. Eine längere Laufzeit lohnt sich nicht, zumal die meisten Menschen jährlich in den Urlaub fahren möchten und sich die Finanzierung überschneiden würde.
     
  • Besonderheiten – wie steht es um die vollständige kostenlose Rückzahlung vor Ablauf der Zeit? Wie auch Sondertilgungen ist dieses Angebot wichtig, denn sollte der Urlaub platzen, kann der Kredit auf einen Schlag mit der Rückzahlung getilgt werden. 
Wolkenspiel am Piesenkopf

Wolkenspiel über der Kapelle am Piesenkopf. Bildquelle: ©Team Oberallgäu - Alois Scheuerl

Wie jeder Kredit muss auch eine Reisefinanzierung gut geprüft und verglichen werden. Vergleichsportale helfen hier weiter, doch lohnt es sich, die Angebote von den jeweiligen Reiseveranstaltern, sofern einer für den Besuch im Allgäu genutzt wird, zu prüfen. Es geht darum, den günstigsten Kredit zu den für die jeweilige Person besten Konditionen aus der Masse herauszufiltern.

Wer ohnehin noch weitere Anschaffungen tätigen möchte, der sollte gleich überlegen, ob die Urlaubsfinanzierung nicht mit diesen kombiniert wird. Ein gewöhnlicher Ratenkredit über eine höhere Summe könnte nun helfen. Viele Summen gibt es längst im Rahmen von Pauschalkrediten, die nicht nur einfach zu beantragen sind, sondern die auch noch schnell ausgezahlt werden. 

Welcher Kredit infrage kommt, hängt natürlich mit der Art des Urlaubs zusammen. Pauschalreisen müssen häufig vorab bezahlt werden. Wer hingegen individuell bucht und sich um Hotel und sämtliche Angebote selbst kümmert, der muss oft erst bei der Anreise zahlen. Im letzteren Fall könnte sich, sofern die Bonität und Finanzen stimmen, tatsächlich ein digitaler Ratenkredit eignen, der erst kurz vor der Reise aufgenommen wird. Da es ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt, wäre es theoretisch möglich, den Kredit noch kurz vor Schluss problemlos zu kündigen, wenn Corona der Reise einen Strich durch die Rechnung macht. Die ausgezahlte Summe wird nun einfach im Ganzen zurückerstattet.

Banknote

Eine Urlaubsfinanzierung sollte immer gut durchdacht werden und nicht zu lange laufen. Bildquelle: ©Markus Spiske / Unsplash.com

Fazit – bei der Reiseplanung genau auf Corona achten

Auch bei einem Besuch der Attraktionen sollten Sie in diesem Jahr gut auf die Bedingungen und Bestimmungen zu achten. Insbesondere Reiseveranstalter greifen mitunter auf Tricks zurück, die das Reiserücktrittsrecht aufweichen und den Reisenden vor Probleme stellen. Rund um das Stornorecht muss also genau hingeschaut werden – nicht, dass das Wissen, dass Corona ausbrechen könnte, die Erstattung des vollständigen Reisepreises verhindert. Hotels und Pensionen sehen das hingegen oft gelassener und erstatten die bezahlten Gebühren oft ohne Abzüge oder ohne große Abzüge zurück. Auch eine Finanzierung des Urlaubs kann in diesem Jahr angestrebt werden, sofern das Rücktrittsrecht und Stornorecht auf sicheren Füßen steht.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit dem freien Blogger Frank Breitenbach

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