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Urlaub 2021: Darauf müssen Sie bei Reiseschnäppchen achten

Urlaub 2021: Darauf müssen Sie bei Reiseschnäppchen achten - oberallgaeu.info
Eine sommerliche Berglandschaft im Oberallgäu

Urlaub 2021: Darauf müssen Sie bei Reiseschnäppchen achten

Das Corona-Virus hält die Welt nach wie vor in Atem. Das wird sich auch im Jahr 2021 auf das Urlaubsverhalten hierzulande auswirken. Internationale Reisen werden wohl gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen möglich sein. Der Urlaub im Inland, beispielsweise bei uns im Oberallgäu, könnte hingegen je nachdem, wie die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten verläuft, möglich sein. Bei den vorhandenen Reise-Schnäppchen gibt es jedoch ein paar wichtige Aspekte zu beachten.

Die nähere Zukunft gleicht einem Blick in die Kristallkugel

Seit dem Ende des zweiten Weltkriegs war es wahrscheinlich hierzulande nicht mehr so schwierig, genau vorherzusagen, was in den nächsten Monaten auf uns zukommen wird. Das Corona-Virus hält in regelmäßigen Abständen Überraschungen bereit, die oftmals nicht einmal Virologen auf ihrem Schirm hatten. Das zeigt zum Beispiel die Verbreitung der zahlreichen Mutationen, die uns wohl wieder um viele Monate auf dem Weg in ein „normales“ Leben zurückgeworfen haben. Die Antwort auf die Frage, ob es im Laufe des Jahres tatsächlich möglich sein wird, einen Urlaub im Oberallgäu zu verbringen, gleicht deshalb der Vorhersage der Zukunft mit einer Kristallkugel. 

Traumurlaub Golfurlaub

Der nächste Urlaub gehört dennoch geplant

Ist das ein Grund, nun unseren Mut und unsere Lebensfreude zu verlieren? Mitnichten! Denn das Sprichwort „Vorfreude ist die schönste Freude“ ist nicht bloß aus der Luft gegriffen, sondern wird mittlerweile durch zahlreiche Studien untermauert. Schon allein der Gedanke an ein freudiges Ereignis führt bei uns Menschen zu einem Ausstoß von Glückshormonen, die uns in eine positive Stimmung versetzen.

Viele Menschen unternehmen regelmäßig reisen in ihrem Kopf, die in ihrem ganzen Leben niemals stattfinden werden. Ob es sich dabei um eine Kreuzfahrt, eine Pauschalreise nach Griechenland oder um einen Golfurlaub vor der traumhaften Allgäuer Alpenkulisse handelt, bleibt dabei jedem selbst überlassen. Inspiration für eine aufregende Reise bieten beispielsweise Schnäppchenportale wie Mein-Deal.com, auf denen die unterschiedlichsten Reiseangebote in einer eigenen Rubrik zusammengefasst sind. 

Es ist also durchaus ratsam, bei einer Tasse in aller Gemütlichkeit im Internet zu recherchieren, was man im Sommer alles im Oberallgäu machen kann. Wem wird bei dem Gedanken an eine Bergtour in die Allgäuer Hochalpen mit Übernachtung in einer Berghütte denn schließlich nicht warm ums Herz? Wer freut sich nicht darauf, bei Außentemperaturen jenseits der 30 Grad auf Abkühlung im kristallklaren Wasser eines Bergsees oder der Durchwanderung der Breitachklamm, der tiefsten Felsenschlucht Mitteleuropas?

Stößt man bei der Recherche im Internet auf ein passendes Reiseschnäppchen, ist es deshalb empfehlenswert, gleich eine Buchung vorzunehmen. Doch was passiert, wenn das Corona-Virus den ganzen Planungen wieder einen Strich durch die Rechnung macht? 

Hirschalpe Bad Hindelang

Was tun, wenn der Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie storniert werden muss?

Grundsätzlich ist es immer dann möglich, von seinem gebuchten Urlaub zurückzutreten, wenn es am Urlaubsort zu unvorhersehbaren oder außergewöhnlichen Umständen kommt beziehungsweise erhebliche Gefahren oder Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dazu gehört beispielsweise auch der plötzliche Anstieg der Infektionszahlen oder eine offizielle Reisewarnung der Regierung für die entsprechende Region. 

Damit der Urlaub storniert werden kann, muss er nicht gleich komplett ins Wasser fallen. Es ist bereits ausreichend, wenn gebuchte Einzelleistungen wie beispielsweise eine Sauna oder Massagen nicht in Anspruch genommen werden können. Wird die Reise hingegen storniert, obwohl es derzeit so aussieht, als könnte der Urlaub unter „normalen“ Bedingungen stattfinden, sind die Reiseveranstalter und Hotelbetreiber dazu berechtigt, Stornokosten zu verlangen. 

Aufgrund der aktuellen Situation verzichten die meisten Beherbergungsbetriebe im Oberallgäu auf eine Stornogebühr oder räumen den Buchenden das Recht ein, die Reise bis wenige Tage vor Reiseantritt wieder zu stornieren. Das ist wichtig, um mögliche Urlauber nicht weiter zu verunsichern und sie zumindest zu einer vorläufigen Buchung zu bewegen.

Was bringt eine Reiserücktrittsversicherung im Zusammenhang mit Corona?

Viele Konsumenten sind der Meinung, mit einer Reiserücktrittsversicherung sind sie in allen Fällen auf der sicheren Seite und können eine Reise jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Doch tatsächlich greift diese Art von Versicherung nur dann, wenn Sie selbst an Corona erkranken und damit nicht reisefähig sind. Ebenso zum Rücktritt berechtigen Gründe wie der Tod eines nahen Angehörigen oder ein Unfall.

Doch mittlerweile ist Vorsicht geboten, denn manche Versicherungen schließen den Ausfall der Reise aufgrund von Pandemien (also auch aufgrund von Corona) explizit aus. Es lohnt sich deshalb, sich vor Abschluss der Versicherung genau über die Bedingungen zu erkundigen beziehungsweise das Kleingedruckte zu lesen. 

Wer unter Quarantäne gestellt wird, weil er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, muss die Stornokosten für den Urlaub ebenfalls selbst tragen. Auch hier übernimmt die Versicherung nicht die Kosten. 

Das alles soll Sie jetzt aber nicht davon abhalten, Ihre nächste Reise ins Oberallgäu zu planen. Denn eine gesunde Portion Optimismus kann auf keinen Fall dabei schaden, um das Corona-Virus hierzulande in den Griff zu bekommen und so schon bald in aller Ruhe den nächsten Urlaub genießen zu können. 

Herbststimmung am Wannenkopf

Müssen Urlauber Gutscheine akzeptieren

Viele Reiseveranstalter und Hotelbetreiber sind aktuell dazu übergegangen, im Stornofall als Entschädigung anstatt der Rückzahlung des Geldes Gutscheine anzubieten. Für die Anbieter besteht der Vorteil darin, dass die Gutscheine weiterhin an ihr Unternehmen gebunden sind und so zumindest die Chance darauf besteht, dass der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Das Geld ist für sie also noch nicht endgültig verloren. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmer auch dazu, das Angebot ein wenig zu verbessern und den Rückerstattungsbetrag noch etwas zu erhöhen, wenn sich die Urlauber für die Gutschein-Variante entscheiden.

Eine Verpflichtung zur Annahme dieser Gutscheine besteht jedoch nicht. Urlauber können immer auf die Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen bestehen. Wer sich dennoch für die Gutschein-Variante entscheidet, sollte vor allem das Gültigkeitsdatum des Gutscheins im Auge behalten. Viele Gutscheine sind bis Jahresende begrenzt, damit der mögliche Umsatz noch im aktuellen Geschäftsjahr erfolgt.

Grundsätzlich besteht jedoch auch kein Grund zur Sorge, wenn diese Frist verstreicht. Generell besteht nämlich nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland eine Frist von drei Jahren, bis der Gutschein tatsächlich abgelaufen und damit wertlos ist. Der Händler darf sich in diesem Fall jedoch seinen eigentlichen Gewinn in der Höhe von 15 bis 20 Prozent abziehen.

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